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EU-Bio-Zertifizierung

Bescheinigung für ökologisch erzeugte Lebensmittel

Die EU-Öko-Verordnung schützt die Begriffe „Bio“ und „Öko“ – und damit die Verbraucher vor einer Irreführung bei Bio-Produkten. Dabei unterliegen nicht nur die einzelnen Inhaltsstoffe oder die Nahrungsmittelhersteller und -verarbeiter einer Kontrollpflicht, sondern auch alle Unternehmen, die Bio- oder Öko-Produkte lagern oder vertreiben. Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig der EU-Bio-Zertifizierung zu unterziehen. Für den Kunden bedeutet das – ökologische Qualität vom Rohstoff bis zur umweltfreundlichen Glasflasche.

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